Für die Unterlagen, die notariell beglaubigt sein müssen benötigen Sie die Originale, anders können diese Unterlagen nicht notariell beglaubigt werden. Gleichfalls können keine Unterlagen unter privaten Unterschrift oder elektronischen ausgestellten Unterschrift notariell beglaubigt werden.
Die Unterlagen, die apostilliert sein müssen benötigen eine zusätzliche Bewertung: z.Bsp die Satzungen mit von dem Rechtsanwalt gegebenen festem Datum können nicht apostilliert werden, der Notar muss ein festes Datum auf dem Original eintragen.
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